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AGB

Anwendung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedinugungen gelten gegenüber Verbraucher gemäß §13 BGB und Unternehmen im Sinne des $14 BGB für die Leistung von Dienst- und Werkleistungen durch Jennifer Dippe Photography.

Mit der Beauftragung erkennt der Kunde die geltenden AGB zwischen den Parteien an. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Folgeaufträge des Kunden, ohne dass eine weitere ausdrückliche Einbeziehung der AGB erforderlich ist.

Alle von den AGB abweichenden Regelungen benötigen eine gesonderte schriftliche Vereinbarung. 

Abweichende ABG des Kunden sind nur gültig, wenn Jennifer Dippe Photography dies schriftlich zustimmt.

Es gelten die Preise bei Buchung des Shootings oder einer anderer Dienstleitung. Sollten Rabattaktionen beworben werden, sind diese zur in den angegeben Zeitraum gültig. Auch gilt hierfür eine mengenmäßige Begrenzung.

Vertragsabschluss und Gegenstand des Vertrages

Die Grundlage einer Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Jennifer Dippe Photography ist ein vorgelegtes Angebot mit allen wichtigen Informationen zu Leistung. Das Angebot gilt, soweit nicht anders schriftlich niedergelegt, für einen Zeitraum von 4 Wochen ab Zugang des Angebotes an den Kunden.

Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die enthaltenen Konditionen und die damit verbunden AGB. Die Annahme des Angebotes kann auch per Mail oder Telefon erfolgen. 

Gegenstand der Beauftragung kann z.B. ein Shooting im Bereich Schwangerschaft, Familie, Neugeborenen, Kinder, Business, Hochzeit sein.

Fotoproduktion

Der Ablauf des Shootings oder der gebuchten Dienstleistung wird im Vorfeld grob mit dem Kunden und der Fotografin besprochen. Wenn gesonderte Wünsche an Jennifer Dippe Photography gestellt werden, müssen diese rechtzeitig gegenüber der Fotografin geäußert werden. 

Besonders wenn der Kunde eine bestimmte Location oder einen bestimmten Ort für das Shooting wünscht, muss der Kunde dafür sorgen, dass dieser Ort zum geplanten Shooting auch zugänglich ist und dort auch fotografiert werden darf.

Der Kunde hat sich um die Einwilligung und zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich besprochen.

Wüscht der Kunde einen Dritten Dienstleister (z.B. Stylist oder Assistent), ist Jennifer Dippe Photography mit Absprache des Kunden berechtigt, diesen Drittanbieter im Namen des Kunden zu beauftragen. Die Rechnung des Drittanbieters zahlt der Kunde. Es kommt in diesem Fall kein vertrag zwischen Drittanbieter und Jennifer Dippe Photography zustande.

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